Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt. In den Erläuterungen zur Richtlinie (siehe Informationen zum Download) sind detaillierte Informationen über die Voraussetzungen, die Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu finden.
Die Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln von deinehrenamt.de läuft Ende 2024 aus. Projekte, die noch für 2024 geplant bzw. umgesetzt werden sollen, können nicht mehr zeitnah bearbeitet und evtl. Förderzusagen gegeben werden.
Die Richtlinie muss überarbeitet werden. Zu welchem Zeitpunkt die Überarbeitung abgeschlossen sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Sobald die neue Richtlinie zur Verfügung steht und Förderanträge gestellt werden können, erfolgt im Engagement-Boten und an dieser Stelle eine Veröffentlichung.
Seit 2020 fördert die Landesregierung den Aufbau von Koordinierungszentren für Bürgerengagement in hessischen Landkreisen mit dem Schwerpunkt in ländlichen Räumen. Ziel ist die Etablierung einer verlässlichen und dauerhaften Engagementförderung und die Schaffung einer wichtigen landesweiten Infrastruktur der Engagementförderung. In die erste Staffel des Programms wurden vier Landkreise aufgenommen: Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Landkreis Waldeck-Frankenberg. In die zweite Staffel nochmals drei Landkreise: Bergstraße, Schwalm-Eder-Kreis und der Wetteraukreis. In der dritten Staffel wurden Fulda, Kassel, sowie der Vogelsberg und der Main-Taunus-Kreis in das Förderprogramm aufgenommen.
2023 ist das Programm bereits in die vierte Runde gestartet.
Zum 1. Juli 2023 sind nochmals 5 weitere Landkreise in das Förderprogramm aufgenommen worden: Landkreise Darmstadt-Dieburg, Limburg-Weilburg und Offenbach sowie der Odenwaldkreis und Werra-Meißner-Kreis.
Die Bewerbungsphase für die 5. Staffel der Koordinierungszentren ist abgelaufen.
Mehr Infos zu den Koordinierungszentren für Bürgerengagement in Hessen gibts hier: Koordinierungszentren für Bürgerengagement - Dein Ehrenamt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auch in den Downloads zu finden.
Kontakt:
Claudia Spruch, LandesEhrenamtsagentur Hessen, claudia.spruch.leah@stk.hessen.de
Informationen zum Download:
Pressemitteilung zum Start der 4. Staffel der Koordinierungszentren für Bürgerengagement (vom 26.6.2023) (pdf)
Pressemitteilung zum Start der 3. Staffel der Koordinierungszentren für Bürgerengagement (vom 27.6.2022) (pdf)
Pressemitteilung zum Start der 2. Staffel der Koordinierungszentren für Bürgerengagement (vom 16.7.2021) (pdf)
Pressemitteilung zum Start der 1. Staffel der Koordinierungszentren für Bürgerengagement (vom 23.6.2020) (pdf)
Gegenstand der Förderung:
- Digitalisierung gestalten: Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die der Vermittlung von Wissen über Digitalisierung, den praktischen Umgang mit modernen Technologien (Soft- und Hardware) oder der Einführung neuer Abläufe und Prozesse dienen, um adäquat neue Technologien in den Arbeitsalltag einbinden zu können.
- Digitalisierung nutzen: Die Anschaffung geeigneter Hard- oder Software zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder.
Informationen zu Höhe der Förderung, der Höhe des Eigenanteils, welche Ausgaben gefördert werden, wer gefördert wird und Informationen zur Bewerbung stehen hier bereit:
https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert
Die Bewerbungsfrist startet am 16. Mai 2024 und endet am 29. Mai 2024!
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt seit 2001 das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement und fördert Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms. Es ist ein Bildungsangebot und zugleich Anerkennung des wertvollen Einsatzes freiwillig Engagierter und in seiner Art bislang einmalig in der Bundesrepublik.
Das Qualifizierungsprogramm bietet allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen an, die sich auf vereinsübergreifende Themen und Fragen beziehen, z. B. die Vorstandsarbeit, Freiwilligen- und Vereinsmanagement, Gruppenleitung u. a. Es sind aber auch spezifische Qualifizierungen möglich, die konkret auf die Aufgaben bestimmter Vereine und Initiativen ausgerichtet sind.
Gefördert werden lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement
Die Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen ist Ziel dieser Förderung. Deshalb erfolgt die Förderung auch über fast 30 lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Das können Freiwilligenagenturen sein, aber auch Kommunen und Landkreise.
Die Fach- und Fördergrundsätze enthalten detaillierte Informationen rund um die Förderung von Qualifizierungs- und Koordinierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich. Zudem stehen für Nachfragen und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Herr Dr. Nörber und Frau Durkin gerne zur Verfügung (Kontaktdaten unter Ansprechpersonen).
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ stärkt das bürgerschaftliche Engagement im Land Hessen. Sie fördert die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen sowie ihre Bereitschaft, in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Sie fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
- gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
- modellhaften Charakter haben,
- übertragbar und nachhaltig sein,
- die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
- das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
- einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Darüber hinaus muss das Vorhaben steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen. Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.
Details und weitere Informationen sind der Förderrichtlinie sowie dem Antrag auf Förderung durch die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" zu entnehmen.
Ihr seid auf der Suche nach dem passenden Fördertopf? Dann schaut nach in der stetig aktualisierten Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).
https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/?q=®ionen%5B%5D=37
Kontakt zur DSEE:
Telefon: 03981 4569-600
Mail: hallo@d-s-e-e.de
Was wird gefördert?
- Freiwilligendienste in gemeinnützigen Projekten im Ausland für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten
- Einsätze in Freiwilligenteams junger Menschen aus verschiedenen Ländern, die für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten gemeinsam an einem gemeinnützigen Projekt arbeiten, insbesondere auch für junge Menschen mit geringeren Chancen
- Solidaritätsprojekte, d.h. lokale Initiativen mit europäischem Bezug, die eigenständig von einer Gruppe junger Menschen initiiert und umgesetzt werden und die der lokalen Gemeinschaft zugutekommen
- Freiwilligenteams zu prioritären Themen (zentrale Umsetzung)
- Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe (zentrale Umsetzung)
Wer kann sich bewerben?
- Junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren
- Organisationen wie z. B. NGOs, Hilfs- und Umweltorganisationen, Jugendverbände und -einrichtungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, nationale und lokale Behörden oder Unternehmen
- teilnehmen können alle 27 Mitgliedstaaten der EU sowie weitere Drittländer
Förderanträge können i.d.R. zweimal im Jahr gestellt werden.
Alle Infos dazu gibt's hier:
- Website des Europäischen Solidaritätskorps: https://europa.eu/youth/solidarity_de
- Website der Nationalen Agentur „Jugend in Europa“ in Deutschland: https://www.solidaritaetskorps.de/
CERV – Citizens, Equality, Rights and Values („Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“)
Das Programm ist in vier Aktionsbereiche unterteilt:
- Werte der Union: Schutz und Förderung der Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit sowie demokratischer Dialog
- Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Gleichstellung, Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung, Unionsbürgerschaftsrechte und Recht auf den Schutz personenbezogener Daten
- Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Gemeinsame Geschichte und Kultur der Unionsbürger, Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union, Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke
- Daphne: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt
Was wird gefördert:
Im Aktionsbereich 3 „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ insbesondere:
- Vorhaben zur Förderung des Geschichtsbewusstseins für die gemeinsame europäische Vergangenheit, des Bewusstseins für das gemeinsame Kulturerbe und zur Förderung des Verständnisses für die Europäische Union
- Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke zur Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder
- Projekte zur Bürgerbeteiligung und Stärkung von Teilhabe am demokratischen Leben der EU
Die Aktivitäten müssen einen europäischen Mehrwert vorweisen können.
Nähere Informationen zu Antragsfristen und -voraussetzungen wird in den jeweiligen Aufrufen geregelt und bekannt gegeben. Aufrufe erfolgen mehrmals jährlich und werden über die Webseite der CERV-Kontaktstelle veröffentlicht: Kontaktstelle CERV Deutschland (kontaktstelle-cerv.de)
"Gemeinsam stark" - Förderprogramm des deutsch-französischen Bürgerfonds
Was wird gefördert:
Projekte, die den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen, Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln und den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.
Die Projektausschreibung
- bietet einen Anlass für fachlichen Austausch mit Frankreich,
- lädt dazu ein, Abstand vom Alltag zu gewinnen und frische Motivation und Ideen zu tanken,
- soll das grenzüberschreitende Gemeinschaftsgefühl zwischen Engagierten stärken,
- kann Betroffenen von Armut, Krankheit o. ä. eine außergewöhnliche Erfahrung ermöglichen,
- macht deutlich, dass die deutsch-französische Zusammenarbeit allen offensteht und ist ein Beispiel für gelebtes Europa.
Wer kann mitmachen?
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.
Vereine, Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften, Gebietskörperschaften, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und Gruppen ab 3 Personen, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren können mitmachen.
Zeitlicher Rahmen:
Förderanträge können bis zu 6 Wochen vor Projektstart online gestellt werden. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.
Fördersumme:
Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können übernommen werden. Je nach Förderkategorie reicht die Fördersumme von unter 5.000 € bis zu 50.000 €.
Alle Infos dazu gibt es hier:
Website zur Projektausschreibung: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark
Website zum deutsch-französischen Bürgerfonds: https://www.buergerfonds.eu/