Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.deinehrenamt.de veröffentlichte Websiten des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Januar 2025 erstellt und zuletzt am 02.04.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.deinehrenamt.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und nicht barrierefrei:
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Die Seitenstruktur und die Überschriften der Webseite sind nicht klar und logisch aufgebaut.
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Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
- Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
- Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
- Linktexte für Dokumente / Downloads geben nicht immer das Dateiformat und die Dateigröße wieder.
- Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
- Teil des Webangebotes ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft die Akkordeons und Map-Karte.
- Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden zum Teil durch Screenreader nicht ausgegeben.
- Fehlende Zweck-Darstellung externer Links ("Link Purpose").
- Teilweise werden über iFrames externe Webseiten von Fremdanbietern eingebunden, die nicht barrierefrei sind. Hier haben wir (das Land Hessen) keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2025 vorgesehen.
Barrierefreie Alternative
Verwendung der Suche oder des Kontakts.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs. Die Anpassung aller Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache.
- Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache.
- Austausch der PDFs aus den Jahren 2021 und 2022 durch barrierefreie PDFs.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson Barrierefreiheit für die Dachmarke #deinehrenamt
Hessische Staatskanzlei
Herr Matthias Wettlaufer
Telefon: +49 611 32 113997
E-Mail: matthias.wettlaufer@stk.hessen.de
Zum Formular „Barriere melden“
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de