GEAM-Pakt
 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen

Pauschale Lösung für ehrenamtliche Vereine und Organisationen in Hessen

Wofür gilt die Pauschale?

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:


Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)

  • mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

 

Folgende Tarife sind erfasst:

  • M-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter),
  • U-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern oder
  • U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden)

 

 

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing

 

Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind ab dem 01.01.2025 auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.

Für wen gilt die Pauschale?

Die Pauschale gilt für:

 
Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform,
 
    • deren Sitz sich in Hessen befindet,
    • die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige § 52 Abs. 1 AO, mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen,
    • deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind,
    • und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind (d.h. insbes. solche ehrenamtlich tätigen Musiknutzer, deren Veranstaltungen nicht bereits von anderen Pauschalvertragspartnern der GEMA abgedeckt werden).

 

 

WICHTIG: Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen sich im GEMA-Onlineportal registrieren!

 
Im Rahmen einer einmaligen Registrierung auf dem durch die GEMA zur Verfügung gestellten Onlineportal, versichtert der Verein oder die gemeinnützige Organisation das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen. 
 
Ist der Verein oder die Organisation bereits registriert, ist keine erneute Registrierung notwendig. 
 

 

 

 

Alles auf einen Blick!

 
Alles Wissenswerte ist zudem ab dem 01.01.2025 auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.

 

FAQ

FAQ

Häufige Fragen und Antworten von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen in Hessen

Wie kann ich als Verein oder gemeinnützige Organisation am GEMA-Pakt partizipieren?

Es ist ganz einfach an dem "GEMA-Pakt" zu partizipieren. Es muss hierfür insbesondere kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 findet sich auf der GEMA-Seite eine extra Seite für Hessen. Hier registriert man sich einmalig und kann anschließend die Veranstaltungen wie gewohnt anmelden. Die Organisation erhält keine Rechnung mehr, um die sie sich kümmern muss, da die GEMA direkt mit der Hessischen Landesregierung abrechnet.

Muss ich als Verein oder gemeinnützige Organisation einen Antrag anstellen?

Es ist ganz einfach an dem "GEMA-Pakt" zu partizipieren. Es muss hierfür insbesondere kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 findet sich auf der GEMA-Seite eine extra Seite für Hessen. Hier registriert man sich einmalig und kann anschließend die Veranstaltungen wie gewohnt anmelden. Die Organisation erhält keine Rechnung mehr, um die sie sich kümmern muss, da die GEMA direkt mit der Hessischen Landesregierung abrechnet.

Meine Organisation ist bereits bei der GEMA registriert. Was ist zu tun?

Ist die Organisation bereits registriert, ist keine erneute Registrierung notwendig. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird bei der Anmeldung der Veranstaltung automatisch durch die GEMA abgefragt und geprüft.

Wie berechne ich die Veranstaltungsfläche?

Maßgebend dabei ist der Hauptraum der Veranstaltung. Baulich abgetrennte Nebenräume und weitere Flächen werden nur dann mitberechnet, wenn diese im Rahmen der Veranstaltung mitbeschallt werden sollen.

Bei Detailfragen hierzu erteilen die Kolleginnen und Kollegen der GEMA gerne weitere Auskünfte unter 030 - 1200210 53 oder kontakt@gema.de.

Ist die Pauschalregelung eine „GEMA Flatrate“ für Vereine und Organisationen oder ein Kontingent?

Es handelt sich um ein Kontingent, das die GEMA und das Land Hessen vereinbart haben. Alle Lizenzen, die oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Das Land Hessen übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Konkret bedeutet das, wenn die vereinbarte Summe unterjährig erreicht ist, können bis Jahresende keine weiteren kostenfreien Veranstaltungen über das Kontingent angemeldet werden. Veranstaltungen außerhalb dieses Kontingents müssen ebenso im Onlineportal angemeldet werden – ihr erhaltet dann die entsprechende Lizenz und eine Rechnung durch die GEMA.

Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, erhaltet ihr eine entsprechende Information.

Ich bin Mitglied in einem Verband, der bereits einen Pauschalvertrag mit der GEMA hat. Welche Regelung gilt für mich?

Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen  haben Vorrang. Ihr profitiert also zuerst von den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft in eurer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn ihr eine Lizenz benötigt, die durch den Vertrag eurer Vereinigung nicht abgedeckt ist, profitiert ihr möglicherweise zusätzlich von der Hessenpauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Unsere Veranstaltung ist nicht über die Pauschalregelung abgedeckt. Was ist zu tun?

Nichts anderes, im Onlineportal könnt ihr den Preis berechnen & Musik anmelden und erhaltet dann von der GEMA die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.

Wie kann ich Hintergrundmusik in meinem Vereinsheim bei der GEMA anmelden?

Eure Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, könnt ihr am einfachsten über den Preisrechner anmelden. Weitere Tipps und FAQ zu eurer Gastronomie im Vereinshaus findet ihr auf den entsprechenden Seiten der GEMA-Homepage.

Was kann ich tun, sollte meine Organisation die Voraussetzung zur Befreiung von den GEMA-Gebühren grundsätzlich erfüllen und irrtümlich doch eine Rechnung erhalten haben?

Sollte aus Versehen doch eine Rechnung erstellt worden sein, wendet euch bitte direkt an die GEMA mit dem Hinweis auf den Hessischen Pauschalvertrag. Die Kolleginnen und Kollegen der GEMA helfen in solchen Fällen gerne weiter.

Unter folgendem Link ist das Vorgehen bei der GEMA zur entsprechenden Rückabwicklung beschrieben: Wer sind meine Ansprechpartner bei einer Reklamation als Musiknutzer?

 

Alle Meldungen rund um den GEMA-Pakt

Pressemitteilungen und Newsmeldungen:

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