Schülerinnen und Schüler können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen. Darin stehen Angaben zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und gegebenenfalls zu erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Eine wichtige Zusatzqualifikation, die du zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studienplatz nutzen kannst!
Das Zeugnisbeiblatt wird von der Einrichtung oder Organisation, in der du ehrenamtlich tätig bist eigenverantwortlich ausgefüllt. Hierfür gibt es einen Vordruck, der auf der untenstehenden Seite des Kultusministeriums heruntergeladen und direkt digital ausgefüllt werden kann.
Mache deine Einrichtung oder Organisation, in der du ehrenamtlich engagiert bist, auf den Vordruck aufmerksam und lasse dir deine Tätigkeiten und Kompetenzen dokumentieren und bestätigen. Danach muss der Vordruck nur noch ausgedruckt und unterschrieben und an deine Schule gesendet werden. Die Schule fügt das Zeugnisbeiblatt deinem Zeugnis bei. Und fertig!
Alle Infos zum Zeugnisbeiblatt sowie ein FAQ mit nützlichen Tipps und Hinweisen findest du auf der Seite des
Hessischen Kultusministeriums: Zeig was in dir steckt! – mit dem „Zeugnisbeiblatt“ | kultus. hessen.de
WICHTIG: Auch alle Schülerinnen und Schüler, die am FSSJH teilnehmen können sich das Beiblatt ausfüllen und ihrem Zeugnis beifügen lassen.
Du bist keine Schülerin oder kein Schüler mehr und möchtest deine im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen trotzdem bescheinigen lassen? Dann nutze den Kompetenznachweis und fülle ihn direkt aus!