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 Hessische Staatskanzlei
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11.10.2024

Ausschreibung Fonds Soziokultur

Vom 2. Oktober bis 2. November 2024 können beim Fonds Soziokultur wieder Fördermittel für Projekte in den Regelprogrammen »Allgemeine Projektförderung« und »U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen« für 2025 beantragt werden. Gebunden an die Allgemeine Projektförderung wird außerdem der Innovationspreis Soziokultur in diesem Jahr zum Thema »Keine Angst! Konflikt und Widerstand gestalten« ausgeschrieben. In den nächsten Wochen werden einige Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm angeboten.

Die Allgemeine Projektförderung ist das Förderprogramm für konkrete Projektvorhaben.

Die Projekte müssen Modellcharakter haben und beispielhaft stehen für die soziokulturelle Arbeit. Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Jede Trägerin/Jeder Träger darf pro Ausschreibungsrunde nur einen Förderantrag stellen.

Was wird gefördert

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte.

Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlerinnen/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Gesucht sind Projekte „mit“ den Menschen, statt "über" Menschen.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Mit dem Projekt muss etwas Neues ausprobiert werden, z.B.:

  • die Bearbeitung eines aktuellen oder spannenden Themas
  • das Testen eines neuen Formates
  • das erschließen einer neuen Zielgruppe
  • die Suche nach neuen, ungewöhnlichen Aufführungsorten
  • eine bestimmte Vor-Ort-Situation, auf die mit dem Projekt reagiert wird.

Projektbeispiele findet ihr im Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.

Was wird nicht gefördert

  • Eine Förderung von mehr als zweimal in Folge ist nicht möglich. Eine Unterbrechung von zwei Förderrunden ist erforderlich; das Programm „Cultural Bridge“ ist hiervon ausgenommen.
  • Wiederholte unveränderte Antragstellung eines nicht bewilligten Vorhabens.
  • Schulprojekte, Projekte in Kooperation mit ausschließlich einer oder mehreren Schulen.
  • Anträge von bereits begonnenen Vorhaben.
  • Projekte mit überwiegend investive Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan (Ausstattung und Renovierung Räume, Kauf von Technik, Möbeln etc.).
  • Institutionelle Förderungen (laufende Arbeit des Vereins, laufendes Kursprogramm, Jahresprogramm ohne erkennbares, neues Experiment/ohne neue konzeptionelle Fragestellungen, Jahresthemen zur Bearbeitung in den laufenden, regelhaften Kursen/Workshops).
  • Anträge von Einzelpersonen.
  • Projekte, die nur im Ausland stattfinden.
  • Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland.
  • Festivals:
    Anträge für Festivals ohne Beteiligungsformate in der Konzeption, Programmierung (Partzipation muss sich auf die Konzeption eines Festivals beziehen, Mitmach-Möglichkeiten während des Festivals reichen nicht aus)
    Jährlich stattfindende Festivals ohne konzeptionelle Änderung (gilt auch für Festivals mit Beteiligungsformate, es sei denn die Beteiligungsformte sind die konzeptionelle Änderung)
  • Förderzuständigkeit nicht gegeben:
    Künstlerinnen-Residenzen/Künstler-Residenzen zur künstlerischen Produktion, Künstlerstipendien / Künstlerförderung
    Rein künstlerische Produktionen, Konzertveranstaltungen oder Ausstellungen ohne Partizipation in Konzeption/Programmierung (für alle Sparten)
    Projekte der Filmförderung (reines Filmschaffen, Filmwirtschaftsfokus, Autorinnenfilme/Autorenfilme, Dokumentationsfilme ohne Partizipation)
    Projekte der Präventionsarbeit ohne künstlerischen Anteil (z.B. Suchtprävention, Ernährungsberatung, Gewaltprävention)
    Kulturpädagogische Begleitprogramme (Vermittlungsworkshops zu Ausstellungen ohne soziokulturelle Fragestellungen)
    Ferienfreizeiten (Kern des Vorhabens ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne soziokulturelle Fragestellungen)
    Reine interne Fortbildungsprojekte (Ausschluss nur bei Allgemeine Projektförderung, kein Ausschluss bei Profil:Soziokultur)
  • Trägerinnen/Träger, die für das beantragte Projekt gleichzeitig eine bewilligte Kofinanzierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer von der BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kulturstiftung des Bundes, Amateurmusikfonds, Förderprogramm „Aller.Land“, TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel“ etc.) erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen

  • Vereine
  • Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Unternehmergesellschaften
  • private Stiftungen
  • Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen: Freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragstellerinnen/Antragstellern.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachlerinnen/Nichtmuttersprachlern und/oder Nicht-Akademikerinnen/Nicht-Akademikern sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Antragsfristen

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Achtung: Wenn ihr kein konkretes Projekt beantragen möchtet, sondern eure Organisation weiterentwickeln möchtet, könnt ihr zum 02. Mai auch einen Förderantrag im Programm Profil:Soziokultur stellen (insgesamt nur ein Antrag möglich).

Zum Antragsportal: Login | Antragsportal (fonds-soziokultur.de) 

Hier findet ihr die Muster des Förderantrags: Allgemeine Projektförderung / Fonds Soziokultur (fonds-soziokultur.de)

Es werden Online-Informationsveranstaltungen angeboten. Bei diesen Zoom-Sitzungen erhaltet ihr Informationen und Tipps rund um die Antragstellung und ihr könnt Fragen stellen. Die Veranstaltung ist wie folgt strukturiert: 30minütiger Vortrag - anschließende allgemeine Fragerunde. Hier gehts zur Anmeldung für die Online-Informationsveranstaltungen: Anmeldung Infoveranstaltung / Fonds Soziokultur (fonds-soziokultur.de)

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier: Allgemeine Projektförderung / Fonds Soziokultur (fonds-soziokultur.de)

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Veranstalter Fonds Soziokultur e.V.
person
Ansprechpartner/in Frau Andrea Weiss
Tel. 0228 – 97 144 79 11
weiss@fonds-soziokultur.de
https://www.fonds-soziokultur.de/