Versicherungsschutz
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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen: Wer ein Ehrenamt ausübt, verdient dafür den bestmöglichen Versicherungsschutz.

Ehrenamt: aber sicher

Ehrenamt: aber sicher

Wer sich freiwillig engagiert, verdient den bestmöglichen Versicherungsschutz. Hier sind besonders zwei Versicherungen sehr wichtig:

  • Die gesetzliche und private Unfallversicherung schützen gegen Risiken aus den Folgen von Unfällen, die Ehrenamtlichen selbst zustoßen.
  • Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.

Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen.

Versicherungsschutz können freiwillig Engagierte erhalten, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Hessen ausüben oder deren Engagement von Hessen ausgeht.

Info-Flyer herunterladen (PDF Versicherungsflyer)

Unfallversicherung

Im Falle eines Falles: Unfallversicherung

Wer sich bürgerschaftlich engagiert, genießt in der Regel den umfangreichen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es kommen dafür verschiedene Träger in Frage:

Der Versicherungsschutz bei den genannten Trägern hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wenn keine Versicherung qua Gesetz besteht, können bürgerschaftlich Engagierte auch über die UKH qua Satzung versichert sein.  Nutzen Sie den Versicherungsfinder unten auf dieser Seiten, um den Versicherungsschutz für Ihre Organisation festzustellen.

Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Geschieht ein Unfall im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements, leistet die Versicherung:

  • Rehabilitation und Entschädigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles mit allen geeigneten Mitteln: medizinisch, beruflich, schulisch, im Alltagsleben
  • Geldleistungen: Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Pflegegeld
  • Renten lebenslang

Besteht ausnahmsweise kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und greift auch keine private Absicherung, hilft in Hessen der Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung weiter:

  • Im Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität) je nach dem Grad der Beeinträchtigung bis zu 150.000 Euro
  • Im Todesfall 10.000 Euro
  • Für Bergungskosten je nach Kostenaufwand bis zu 5.000 Euro, soweit kein anderer Leistungsträger (Krankenversicherung, ADAC-Schutzbrief usw.) vorhanden ist. Dies beinhaltet auch den Ersatz weiterer Kosten wie etwa für den Transport ins Krankenhaus oder zusätzlichen Aufwand für vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Ausland.
Haftpflichtversicherung

Sicher ist sicher: Haftpflichtversicherung

Ehrenamtlich tätige Personen haben in aller Regel bei Ausübung ihres Ehrenamtes Versicherungsschutz über ihre Vereinshaftpflichtversicherung. Auch private Haftpflichtversicherungen gewähren oft diesen Schutz, wenn es sich nicht um Vorstandstätigkeiten handelt.

Was passiert bei Deckungslücken?

Sofern dieser Versicherungsschutz nicht greift, Deckungslücken in den vorhandenen Verträgen auftreten oder ausnahmsweise keine private Haftpflichtversicherung besteht, kommt der Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung als Absicherung zum Einsatz. Er gilt vor allem für ehrenamtlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften und freien Initiativen.

Rechtlich selbstständige Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen sind durch die Rahmenverträge nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Zusätzlich hat die Hessische Landesregierung den Haftpflichtvertrag im Jahr 2012 um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger erweitert. Sie werden mit ihrer amtlichen Bestellung in den Versicherungsschutz einbezogen.

Welche Leistungen umfasst der Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung des Landes Hessen?

  • Pauschal für Personen- und Sachschäden: 3.000.000 Euro
  • Für Vermögensschäden, die nicht als Folge von Personen- oder Sachschäden entstanden sind: 100.000 Euro
  • Im Rahmen der besonderen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von amtlich bestellten Betreuern, Vormündern und Pflegern: 50.000 Euro
Handout & Tutorial

Versicherungsschutz im Ehrenamt – Handout & Tutorials

Handout

Das Handout zum Versicherungsschutz im Ehrenamt steht hier zum Download bereit:
Handout Versicherungsschutz im Ehrenamt [PDF, 11.5 MB]

 

Tutorial Teil 1: Unfälle [27:54 Min. | 1080p]

 

Tutorial Teil 2: Haftung und Verkehrsunfälle [27:02 Min. | 1080p]

Der Versicherungsfinder

Schnell am Ziel mit dem Versicherungsfinder

Welche Versicherung passt zu meinem Engagement? Der Versicherungsfinder hilft zu ermitteln, welcher Träger im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung jeweils zuständig ist.

 

Der Versicherungsfinder Hessen

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Versicherungsfinder

Finden Sie hier die passende Versicherung zu Ihrer Freiwilligenarbeit.

Ausgangspunkt: Ihr Tätigkeitsfeld in der Freiwilligenarbeit

Auch zwischen leitenden und praktischen Arbeiten, die in der gleichen Organisation erfolgen, kann es unterschiedliche Zuständigkeiten geben. Wenn Sie im Zweifel sind, welchem Bereich Sie Ihre Tätigkeit zuordnen sollen, sorgt ein Blick in die Vereinssatzung in der Regel für Klarheit. Der Vereinszweck verweist auf das vorrangige Tätigkeitsfeld. Falls Ihr Zusammenschluss keine Satzung hat oder weiterhin Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Versicherungsberaterin bei www.deinehrenamt.de auf.

Markieren Sie Ihr Tätigkeitsfeld und gelangen Sie mit der „Weiter-Taste“ zu einem möglichen Versicherungsträger:

  • Gesundheitswesen z. B.
    • Leitung einer Selbsthilfegruppe
    • Besuche bei alleinstehenden Menschen im Krankenhaus
    • Betreuung von Pflegebedürftigen
    • Arbeit mit Suchtkranken
    • Hospizarbeit
  • Soziales z. B.
    • Engagement in der Seniorenarbeit
    • Fahrdienste für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
    • Versorgung von Armen und Obdachlosen mit Nahrungsmitteln und Kleidung
    • Mitarbeit in der Bahnhofsmission
    • Betreuung von Straffälligen
    • Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit
    • Engagement in Migrantenselbstorganisationen
  • Kommune und Land z. B.
    • Engagement als kommunaler Mandatsträger
    • Tätigkeit im kommunalen Ausländer-, Jugend- oder Seniorenbeirat
    • Tätigkeit als Schöffe
    • Patenschaft für einen Spielplatz
    • Einsatz als Wahlhelfer
    • Tätigkeit als Schülerlotse
    • Engagement-Lotse
    • Grünanlagen
  • Hilfe in Unglücksfällen z. B.
    • Arbeit in einem Rettungsdienst
    • Arbeit in einem Sanitätsdienst
    • Arbeit im Katastrophenschutz
    • Arbeit im Zivilschutz
  • Bildungswesen z. B.
    • Betreuung von Kindern in Schulen oder Kindertagesstätten
    • Arbeit als Schulelternbeirat
    • Engagement in Schulförder- oder Schulträgervereinen
    • Tätigkeit in Zulassungs- und Prüfungsausschüssen
    • Einsatz als Schülerlotse
    • Lehrtätigkeit in Hochschulen und der Erwachsenenbildung
  • Kultur z. B.
    • Mitarbeit in der Gemeindebibliothek
    • Mitarbeit im Laden eines städtischen Kunstmuseums
    • Mitwirkung bei öffentlichen Konzerten
    • Mitarbeit in einem archäologischen Projekt
    • Mitwirkung in der Statisterie des städtischen Theaters, an der Kasse oder Garderobe
    • Engagement im Freundeskreis oder Förderverein einer Kultureinrichtung
  • Brauchtumspflege z. B.
    • Mitwirkung bei Dorffesten
    • Aufstellen des Maibaums
    • Veranstalten eines Osterfeuers
    • Bewahrung von Tradition und Geschichte
  • Kirchen und andere öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften z. B.
    • Mitarbeit im Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat
    • Mitwirkung im Kirchenchor
    • Tätigkeit als Messdiener, Ministrant oder Kindergottesdiensthelferin
    • Arbeit in der Notfallseelsorge
    • Mitwirkung bei religiösen Veranstaltungen und Festen
  • Sport z. B.
    • Arbeit als Vereinsmanagerin
    • Engagement als Übungsleiterin oder Trainer
    • Engagement als Schiedsrichterin, Kampf- oder Linienrichter
    • Arbeit als Platzwartin oder Zeugwart
    • Tätigkeit im Vorstand oder in Ausschüssen des Sportvereins
    • Betrieb des kommunalen Schwimmbads
  • Tier- und Naturschutz z. B.
    • Mitwirkung an einer Amphibienschutzaktion
    • Ausführen eines Hundes aus dem Tierheim
    • Bach- und Baumpatenschaften
    • Mitarbeit im Tierschutzverein oder in einer Umweltorganisation
    • Arbeit als Naturschutzbeauftragte
  • Grünanlagen z. B.

    Tätigkeiten in diesem Bereich sind z. B:

    • Pflege von öffentlichen Gärten
    • Pflege von Parks
    • Pflege von Friedhöfen
  • Völkerverständigung z. B.
    • Mitwirkung in Projekten der Entwicklungshilfe
    • Betrieb von Eine-Welt-Läden
    • Förderung der Wahrnehmung und Akzeptanz anderer Kulturen
  • Politik und Interessenvertretung z. B.
    • Mitarbeit in einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes
    • Mitarbeit im Gremium einer Arbeitgebervereinigung
    • Mitarbeit im Gremium einer Gewerkschaft oder anderen Arbeitnehmervereinigung
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Bei weiteren Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt können Interessierte die kostenlose, individuelle und unabhängige Beratung nutzen - einfach das Kontaktformular ausfüllen und absenden!

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