Wofür gilt die Pauschale?
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)
- mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);
z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Folgende Tarife sind erfasst:
- M-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter),
- U-V (Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern oder
- U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden)
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
- Public Viewing
Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind ab dem 01.01.2025 auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.
- deren Sitz sich in Hessen befindet,
- die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige § 52 Abs. 1 AO, mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen,
- deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind,
- und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind (d.h. insbes. solche ehrenamtlich tätigen Musiknutzer, deren Veranstaltungen nicht bereits von anderen Pauschalvertragspartnern der GEMA abgedeckt werden).
FAQ
Wie kann ich als Verein oder gemeinnützige Organisation am GEMA-Pakt partizipieren?
Es ist ganz einfach an dem "GEMA-Pakt" zu partizipieren. Es muss hierfür insbesondere kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 findet sich auf der GEMA-Seite eine extra Seite für Hessen. Hier registriert man sich einmalig und kann anschließend die Veranstaltungen wie gewohnt anmelden. Die Organisation erhält keine Rechnung mehr, um die sie sich kümmern muss, da die GEMA direkt mit der Hessischen Landesregierung abrechnet.
Muss ich als Verein oder gemeinnützige Organisation einen Antrag anstellen?
Es ist ganz einfach an dem "GEMA-Pakt" zu partizipieren. Es muss hierfür insbesondere kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 findet sich auf der GEMA-Seite eine extra Seite für Hessen. Hier registriert man sich einmalig und kann anschließend die Veranstaltungen wie gewohnt anmelden. Die Organisation erhält keine Rechnung mehr, um die sie sich kümmern muss, da die GEMA direkt mit der Hessischen Landesregierung abrechnet.
Meine Organisation ist bereits bei der GEMA registriert. Was ist zu tun?
Ist die Organisation bereits registriert, ist keine erneute Registrierung notwendig. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird bei der Anmeldung der Veranstaltung automatisch durch die GEMA abgefragt und geprüft.
Wie berechne ich die Veranstaltungsfläche?
Maßgebend dabei ist der Hauptraum der Veranstaltung. Baulich abgetrennte Nebenräume und weitere Flächen werden nur dann mitberechnet, wenn diese im Rahmen der Veranstaltung mitbeschallt werden sollen.
Ist die Pauschalregelung eine „GEMA Flatrate“ für Vereine und Organisationen oder ein Kontingent?
Es handelt sich um ein Kontingent, das die GEMA und das Land Hessen vereinbart haben. Alle Lizenzen, die oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Das Land Hessen übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Konkret bedeutet das, wenn die vereinbarte Summe unterjährig erreicht ist, können bis Jahresende keine weiteren kostenfreien Veranstaltungen über das Kontingent angemeldet werden. Veranstaltungen außerhalb dieses Kontingents müssen ebenso im Onlineportal angemeldet werden – ihr erhaltet dann die entsprechende Lizenz und eine Rechnung durch die GEMA.
Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, erhaltet ihr eine entsprechende Information.
Ich bin Mitglied in einem Verband, der bereits einen Pauschalvertrag mit der GEMA hat. Welche Regelung gilt für mich?
Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen haben Vorrang. Ihr profitiert also zuerst von den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft in eurer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn ihr eine Lizenz benötigt, die durch den Vertrag eurer Vereinigung nicht abgedeckt ist, profitiert ihr möglicherweise zusätzlich von der Hessenpauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Veranstaltung ist nicht über die Pauschalregelung abgedeckt. Was ist zu tun?
Nichts anderes, im Onlineportal könnt ihr den Preis berechnen & Musik anmelden und erhaltet dann von der GEMA die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.
Wie kann ich Hintergrundmusik in meinem Vereinsheim bei der GEMA anmelden?
Eure Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, könnt ihr am einfachsten über den Preisrechner anmelden. Weitere Tipps und FAQ zu eurer Gastronomie im Vereinshaus findet ihr auf den entsprechenden Seiten der GEMA-Homepage.