Crashkurs Aufenthaltsrecht
- Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt werden?
- Wann kein ein unbefristeter Titel erteilt werden?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden?
- Besteht ein Zugang zum Arbeitsmarkt?
- Welche aufenthaltsrechtlichen Folgen hat eine Anerkennungsentscheidung des BAMF?
- Welches Aufenthaltsrecht haben die drittstaatsangehörigen Eltern eines Unionsbürgers?
- etc.
Diese Fragen und mehr werden innerhalb des „Crashkurses Aufenthaltsrecht“ mit dem Referenten Herr Sven Hasse, Fachanwalt für Migrations- und Verwaltungsrecht, behandelt.
Innerhalb der Veranstaltung werden außerdem die Grundkenntnisse des Migrationsrechts (für Drittstaatsangehörige) vermittelt.
Der Crashkurs eignet sich vor allem für Personen in der ehrenamtlichen Integrations- und Flüchtlingshilfe, die sich in diesem Themengebiet einen Überblick verschaffen wollen.
Während des Seminars werden u.a. die wesentlichen Regelungen des Aufenthaltsrechts sowie die Verfahrensabläufe, von einer Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels, bis hin zu einer möglichen Aufenthaltsbeendigung, skizziert.
Anmeldungen nimmt das Büro für interkulturelle Angelegenheiten bis zum 02. Mai 2025 unter integration@mkk.de entgegen.
Diese Veranstaltung wird gefördert durch das Hessische Sozialministerium.
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es hier: Onlineveranstaltung_Crashkurs_Aufenthaltsrecht_10.05.25.pdf