Staatsminister Axel Wintermeyer fördert das Evangelische Dekanat in Taunusstein
Die Hessische Landesregierung unterstützt die ehrenamtliche Arbeit des Evangelischen Dekanats Rheingau-Taunus mit einer Förderung in Höhe von 3.000 Euro. Mit diesen Mitteln wird ein Dankeschön-Abend für die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher unterstützt. „Ich bin überzeugt, dass ein solcher Abend die in der Kirche ehrenamtlich Tätigen in hohem Maße motiviert und die Wertschätzung dieser Arbeit ein wichtiges Signal ist. Denn das Ehrenamt wird in der Regel zusätzlich zu existierenden Aufgaben ausgeübt und ist vielfach zeitaufwändig. Ich freue mich daher, dass wir diese wertvolle Arbeit von Seiten der Hessischen Landesregierung mit 3.000 Euro unterstützen können“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer. Das Dekanat erhofft sich von der Veranstaltung zudem eine noch bessere Vernetzung der Leitungen untereinander und einen damit verbundenen Erfahrungsaustausch.
Hessen ist ein Land, in dem Ehrenamt großgeschrieben wird. Fast zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und tragen dazu bei, die Gesellschaft zusammenzuhalten – zum Beispiel im Rettungsdienst, in der Kirche oder im Sportverein. Das Ehrenamt ist für die Hessische Landesregierung von zentraler Bedeutung und seit vielen Jahren im Fokus. „Gerade in der Corona- Pandemie hat die Kirche immer wieder Brücken in ihre Gemeinden geschlagen und versucht, die Menschen auch und gerade in dieser schwierigen Situation zu erreichen“, betonte Wintermeyer.
„Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal verdeutlicht, dass das Ehrenamt gerade in außergewöhnlich schwierigen Zeiten ein tragendes Fundamt ist, auf dem unsere Gesellschaft ruht. Wir würdigen diesen Einsatz mit Dank und Anerkennung, aber auch in hohem Maße finanziell – in diesem Jahr mit mehr als 32 Millionen Euro. Jeder Euro davon ist gut investiert“, so der Minister abschließend.
Hintergrund
Anträge auf Unterstützung durch das 500.000 Euro umfassende Förderprogramm Ehrenamt können Initiativen, Feuerwehren, Freiwilligenagenturen, gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände und kommunale Gebietskörperschaften stellen. Hier können unter anderem Freiwilligentage, Schulungen und Veranstaltungen gefördert werden, die dazu dienen, den Aktiven zu danken. Über die Richtlinie können auch Digitalisierungsmaßnahmen für die Ehrenamtlichen finanziell unterstützt werden.
Die Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung ist vielfältig und umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine Bestandsaufnahme der Förderprogramme und Anerkennungsmaßnahmen enthält der „Bericht zur Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung“ (siehe unter Publikationen), der – wie auch Informationen zu allen anderen Aktivitäten der Ehrenamtsförderung – online auf den Seiten dieser Homepage zu finden ist.