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 Hessische Staatskanzlei
5 rote Quadrate Hessen
13.07.2021

Ausschreibung: DSEE-Förderprogramm ZUKUNFTSMUT für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien

Mit dem neuen Förderprogramm "ZukunftsMUT" unterstützt die DSEE junge Menschen und ihre Familien und fördert viele Freizeit-, Gesundheits-, Bildungs- und Lernangebote. Dafür stehen der Stiftung 30 Millionen Euro vom Aktionsprogramm der Bundesregierung "Aufholen nach Corona" zur Verfügung. Ab 15. Juli startet die Antragsphase! 

Förderprogramme für bürgerschaftliches Engagement
Förderprogramme für bürgerschaftliches Engagement © Hessische Staatskanzlei
Mit dem Programm ZukunftsMUT unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt konkret vor Ort. Gefördert werden Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen, innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.

Das Programm ZukunftsMUT bietet in seinen drei Handlungsfeldern Möglichkeiten für eine Vielzahl von Aktivitäten und Akteuren im Engagement und Ehrenamt von für und mit Kindern und Jugendlichen, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Insbesondere auch für diejenigen, die einen erschwerten Zugang zu den Angeboten haben (z.B. junge Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund oder bildungsbenachteiligte junge Menschen).

Das Programm ist so ausgelegt, dass verschiedene Organisationen mit ihren Ideen darin Platz finden. Deshalb ist es in drei Handlungsfelder eingeteilt, die jeweils einen unterschiedlichen Schwerpunkt verfolgen.

Handlungsfeld A: Für Projekte in ländlichen und strukturschwachen Räumen

In diesem Handlungsfeld werden Projekte in strukturschwachen und ländlichen Räumen gefördert. Sie werden dabei unterstützt, Engagement und Ehrenamt mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro für Kinder und Jugendliche und Familien in seiner Struktur zu unterstützen. Dies können z.B. Projekte zum Auf- und Ausbau sowie zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, zur Qualifizierung und Beratung sowie Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen sein.

Dieses Handlungsfeld ist speziell zur Unterstützung des Engagements in ländlichen und strukturschwachen Regionen gedacht. Deshalb ist in diesem Handlungsfeld entscheidend für die Antragstellung, dass die beantragten Projekte im ländlichen und strukturschwachen Raum durchgeführt werden. Ob ihr Projekt dieses Kriterium erfüllt wird bei der Antragstellung automatisch über Ihre Postleitzahl überprüft.

Handlungsfeld B: Für innovative Ideen in Stadt und Land

Das Handlungsfeld B richtet sich an alle Organisationen die eine innovative Ideen zu Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangeboten in die Tat umsetzen wollen, die Kinder, Jugendliche und Familien dabei unterstützt, die durch die Pandemie entstandenen Rückstände wieder aufzuholen. Auch unterstützt werden innovative Ideen, die dazu führen, mit Gleichaltrigen in der Freizeit zusammentreffen und voneinander lernen können, z.B. durch niedrigschwellige, lokale Beteiligungsangebote oder neue Lern- und Freizeitangebote vor Ort.

Antragsberechtigt sind hier Organisationen sowohl aus ländlichen Strukturen und strukturschwachen Regionen als auch aus dem städtischen Bereich. Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro.

Handlungsfeld C: Für die Verbreitung sozialer Innovationen

Das Handlungsfeld C widmet sich ganz der Förderung einer Verbreitung von wirksamen, sozialen Innovationen.  Das bedeutet, dass sich in diesem Handlungsfeld ausschließlich Organisationen auf eine Förderung bewerben können, die bereits innovative Maßnahmen durchführen, die ihre Wirkung zur Stärkung von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Familien bzw. zum Aufholen pandemiebedingter Rückstände unter Beweis gestellt haben. Die Förderung ermöglicht diesen Projekten eine Erweiterung des Angebots mittels Digitalisierung, Anpassung des Angebots auf neue Zielgruppen oder Ausweitung des Angebots auf neue Standorte. Die Förderung im Handlungsfeld C beträgt bis zu 150.000 Euro.

 

Antragstellung

Anträge zum Förderprogramm ZukunftsMut können voraussichtlich ab dem 15. Juli 2021 über ein digitales Antragssystem eingereicht werden. Antragsschluss ist der 15. August 2021. 

Für Interessierte bieten wir Online-Seminare rund um das Programm an. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung findet Ihr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/zukunftsmut/ 

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