Initiative des Monats März- „Wünschewagen des ASB“ aus Frankfurt ausgezeichnet
„Menschen in ihrer letzten Lebensphase Glück und Freude schenken“
Petra Gehrmann (l.) und Martina Roth vom ASB-Wünschewagen Hessen freuen sich über die Auszeichnung als Initiative des Monats, die der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer (r.), überreichte. © Staatskanzlei
Der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer, hat den Landesverband Hessen e.V. des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Frankfurt für sein Projekt Wünschewagen als Initiative des Monats März ausgezeichnet. „Der Wünschewagen leistet etwas ganz Besonders, denn er erfüllt todkranken Menschen jeden Alters einen letzten Wunsch. Dabei sind diese sehr vielfältig: Noch einmal sich den Meereswind um die Nase wehen lassen, der Lieblingsband bei einem Konzert zujubeln, mit der Mannschaft als ‚zwölfter Mann‘ mitfiebern oder einen Weihnachtsmarkt besuchen – die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des ASB machen Vieles möglich, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase noch einmal Glück und Freude zu schenken“, sagte der Regierungssprecher bei der Urkundenübergabe.
Verband für das Wohl der Menschen
Der Arbeiter-Samariter-Bund als freiwillige Hilfsorganisation und als Wohlfahrtsverband widmet sich dem Wohl der Menschen. Neben dem Rettungsdienst und Katastrophenschutz bietet der ASB unter anderem Altenhilfe, Erste-Hilfe-Kurse und Kinder- und Jugendhilfe an. Seit Februar 2017 rollt der Wünschewagen, ein speziell ausgerüsteter Krankentransportwagen, unter dem Motto „Letzte Wünsche wagen“ durch Hessen. Bis heute wurden über 80 Träume verwirklicht. Das rein ehrenamtlich getragene und ausschließlich aus Spenden finanzierte Angebot, für das Ministerpräsident Volker Bouffier die Schirmherrschaft übernommen hat, ist für den Gast und einen Angehörigen kostenfrei. Die Fahrten werden an individuelle Bedürfnisse angepasst und von mindestens einem Rettungssanitärer und einer weiteren Person zum Beispiel aus dem Bereich Rettungsdienst oder Pflege begleitet.
Quelle: Pressestelle Hessische Staatskanzlei
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