21.09.2024
Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG für Personen, die ehrenamtlich im Lebensmittelbereich tätig sind
Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben, benötigen diese Belehrung gem. §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt. Es werden Fragen zu Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln sowie bei verschiedenen Erkrankungen thematisiert. Teilnehmende erhalten am Ende eine Bescheinigung, die ausschließlich im Rahmen der unbezahlten ehrenamtlichen Tätigkeit gültig ist. (Für eine bezahlte Tätigkeit kann diese Bescheinigung im Nachhinein gegen Zahlung von € 29 in den dafür geforderten Gesundheitspass umgewandelt werden.)
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Veranstalter
Bildungspartner Main-Kinzig GmbH - Volkshochschule
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Ort
Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Straße 30
Frankfurter Str. 30, 63571 Gelnhausen
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Ansprechpartner/in
Team Servicebüro
vhs@bildungspartner-mk.de
https://www.bildungspartner-mk.de/kursangebot/kursangebot.html?kid=5748137
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