GEMA Befreiung für´s Ehrenamt zum 1. Januar 2025
Manfred Pentz: „GEMA Befreiung für Ehrenamt kommt zum 1. Januar 2025“
Die Landesregierung hat im Rahmen ihres 11+1 Programms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Zum Stand der Umsetzung sagte Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz heute in Wiesbaden: „Wir haben unmittelbar nach dem Regierungsantritt damit begonnen, die GEMA-Befreiung für Ehrenamtsvereine umzusetzen. Für uns war es wichtig, eine unbürokratische Lösung zu finden, die möglichst viele Formen des ehrenamtlichen Engagements erfasst. Dazu haben wir in intensiven Verhandlungen detaillierte vertragliche Konditionen beschrieben, die sowohl unserem Wunsch nach einer leichten und unkomplizierten Handhabung entsprechen, aber auch den Belangen der Urheberrechte von Künstlerinnen und Künstlern entgegengekommen.“
Land stellt für GEMA-Pakt bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung
Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes in unserem Land geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.
Minister Pentz: „Vergabeverfahren nach EU-Recht durchgeführt“
Manfred Pentz erläuterte: „Derzeit befinden wir uns kurz vor dem Abschluss des Vergabeverfahrens. Wir sind den Weg ‚Sorgfalt vor Schnelligkeit‘ gegangen und haben ein Vergabeverfahren nach EU-Recht durchgeführt. Sofern es in der nun anstehenden europaweiten Bekanntmachung keine Einwendungen gibt, können wir den Vertrag im Dezember unterzeichnen.“
Verbändelösung ab 2025 – Land übernimmt bis zu 90 Prozent der GEMA-Kosten
„Viele Vereine“, so Manfred Pentz weiter, „haben bereits über ihre Dach- oder Landesverbände bestehende Pauschalverträge mit der GEMA.“ Als Beispiel nannte der Minister den Landessportbund, der für seine rund 7.400 Vereine mit 2,2 Millionen Mitgliedern Verträge mit der GEMA abschlossen hat. „Diese sind bereits unkomplizierte und kostengünstige Lösungen und es macht an dieser Stelle wenig Sinn, Doppelstrukturen zu schaffen. Deshalb haben wir schon mit einigen Verbänden gesprochen und rufen die hessischen Ehrenamtsverbände mit Pauschalverträgen dazu auf, sich dem GEMA-Pakt anzuschließen. Von Seiten des Landes bieten wir an, bis zu 90 Prozent der GEMA-Kosten zu übernehmen. Mit der Verbändelösung stellen wir sicher, dass wirklich auch alle Ehrenamtsvereine in Hessen von der GEMA-Befreiung profitieren. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist, dass sich für die Vereine kein weiterer bürokratischer Aufwand ergibt. Die Abwicklung erfolgt wie bisher auch über die Verbände. Die Mittel, die die Verbände an die GEMA überweisen, werden entsprechend vom Land als Förderung an die Verbände erstattet. Mit den so ersparten Aufwendungen können die Verbände dann gezielt die Vereinsarbeit ihrer Mitglieder unterstützen. Der GEMA-Pakt ist deshalb nicht nur unbürokratisch, sondern auch ein echtes Vereinsförderprogramm“, sagte Manfred Pentz weiter.
Der Minister wies allerdings auch auf die Grenzen des Programmes hin: „Der GEMA-Pakt für Hessen hat finanzielle Grenzen. Wir werden damit nicht jede denkbare Ehrenamtsveranstaltung erreichen können, aber doch den allergrößten Teil. Unser Ziel ist klar: Wir wollen mit dem GEMA-Pakt möglichst viele ehrenamtliche Vereine und Veranstaltungen erreichen und damit das Ehrenamt und die Vereinskultur in unserem Land deutlich stärken.“
Nähere Details zum GEMA-Pakt sind in einem Factsheet im weiteren Verlauf dieser Seite einzusehen.
Die komplette Pressemitteilung ist hier zu finden: GEMA Befreiung für Ehrenamt zum 1. Januar 2025 | hessen.de
https://hessen.de/presse/gema-befreiung-fuer-ehrenamt-zum-1-januar-2025