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 Hessische Staatskanzlei
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14.07.2022

Neue Förderrunde „Ehrenamt digitalisiert!“ gestartet / Fristende am 29.07.2022

„Ehrenamt digitalisiert!“ wurde vor zwei Jahren von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung für Digitalisierungsvorhaben im Ehrenamt initiiert. 2020 standen 1 Million Euro, im vergangenen Jahr 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Somit konnten insgesamt fast 300 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.

Es geht weiter mit „Ehrenamt digitalisiert!“. Seit dem 4.7.2022 können sich gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen wieder um eine Förderung durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bewerben. „Das Interesse ist ungebrochen groß, wie die zahlreichen Nachfragen zeigen“, freut sich Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Dies zeigt, wie wichtig die Einführung digitaler Technologien, insbesondere in die Vereinsarbeit ist, die wir mit ,Ehrenamt digitalisiert!‘ gezielt fördern wollen, um die Arbeit der unzähligen Engagierten deutlich zu erleichtern. Daher freut es mich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Landeshaushalt erneut aufgestockt wurden, nämlich auf 2 Millionen Euro.“

„Ehrenamt digitalisiert!“ wurde vor zwei Jahren von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung initiiert. 2020 standen 1 Million Euro, im vergangenen Jahr 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Somit konnten insgesamt fast 300 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind in sich stimmige und nachhaltige Konzepte. An der Förderrichtlinie wurden für dieses Jahr einige Änderungen vorgenommen. So können zum Beispiel jetzt bis zu 25 Prozent der Mittel auch für das sogenannte Betätigungsfeld der Organisation/des Vereins eingesetzt werden, was in den vergangenen Jahren so grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Anträge können bis 29. Juli gestellt werden

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über eine digitale Antragsplattform, welche überarbeitet wurde. Diese ist ab dem 4. Juli, bis 29. Juli freigeschaltet. Am Mittwoch, 6. Juli, 17 Uhr wird zudem eine Online-Präsentation mit Hinweisen zur Antragstellung angeboten. An dieser können alle Interessierten ohne vorherige Anmeldung teilnehmen.

Den Link zur Online-Veranstaltung, zur Antragsplattform sowie umfassende Informationen zur Förderrichtlinie gibt es unter /foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert

Quelle: Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung; URL: „Wollen gemeinnützige Vereinsarbeit durch digitale Technologien erleichtern“ | digitales. hessen.de

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Tel. 0611-32 114884
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