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 Hessische Staatskanzlei
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16.03.2021

Gebührenbescheide für Transparenzregister: Hintergründe und Möglichkeiten zur Befreiung für Vereine

Mach dich schlau!
Mach dich schlau! © Hessische Staatskanzlei
Zahlreiche Vereine haben Ende 2020 Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag erhalten, der registerführenden Stelle für das Transparenzregister. Viele Vereine sind unsicher im Umgang mit den Gebührenbescheiden zum Transparenzregister.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) informiert über die Hintergründe und über Möglichkeiten zur Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Organisationen: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister.

Außerdem stellt die untenstehende Zusammenfassung der DSEE die wichtigsten Fakten und Infos zum Transparenzregister für Vereine dar (siehe Medien).

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