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 Hessische Staatskanzlei
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10.12.2024

11+1 Programm für Hessen Befreiung Ehrenamt von GEMA-Gebühren: Vertrag unterzeichnet

Der Minister für Entbürokratisierung Manfred Pentz hat heute den Vertrag mit der GEMA offiziell unterzeichnet. Damit ist der Weg für die GEMA-Befreiung für das Ehrenamt ab dem nächsten Jahr frei. Der Vertrag läuft bis Ende 2028.

Staatsminister Manfred Pentz unterzeichnet Vertrag zur Befreiung von GEMA-Gebühren für das Ehrenamt
Staatsminister Manfred Pentz unterzeichnet Vertrag zur Befreiung von GEMA-Gebühren für das Ehrenamt © Hessische Staatskanzlei
Land stellt für GEMA-Pakt über 650.000 Euro im Jahr zur Verfügung

Minister Manfred Pentz nutzte die Gelegenheit, die neuen Regelungen vorzustellen: „Die Vereinslandschaft in Hessen ist vielfältig. Es gibt viele Vereine, die unabhängig organisiert sind, andere Vereine haben Dachverbände. Für beide Varianten bietet das Land eine Lösung bei der GEMA-Befreiung. Für die unabhängigen Vereine gibt es die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen direkt beim Onlineportal der GEMA anzumelden. Das Land übernimmt dann automatisch die Kosten. Zu diesem Zweck haben wir den Pauschalvertrag verhandelt und heute unterschrieben. Das Land stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Für Vereine, deren Dachverbände bereits Pauschalverträge mit der GEMA eingegangen sind, gibt es die sogenannte Verbändelösung. Das heißt, dass die Verbände die Kosten für die GEMA-Gebühren ihrer Vereine vom Land erstattet bekommen. Die betroffenen Verbände haben wir bereits kontaktiert und bis heute sind Anträge im Wert von über 250.000 Euro eingegangen. Stand heute wird das Land Hessen im nächsten Jahr damit über 650.000 Euro für die GEMA-Befreiung des Ehrenamts bereitstellen.“

Anmeldung der Veranstaltung beim GEMA-Portal: 12 Clicks reichen für Befreiung

Der Minister betonte: „Mit der Befreiung des Ehrenamts von den GEMA-Gebühren werden Vereine deutlich entlastet. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Finanzmittel sprechen für sich. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Für registrierte Vereine sind das 10-12 Clicks. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.“

Für die GEMA unterzeichnete der Leiter Vertragspartnerschaften und Verbandsbeziehungen, Jürgen Paudtke, den Vertrag mit dem Land. Er sagte am Rande der Unterzeichnung: „Die GEMA freut sich, dass wir diesmal sogar ‚drei Fliegen mit einer Klappe schlagen‘ können: Zum einen unterstützen wir gerne die staatlichen Entscheidungsträger und die Politik, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten großzügig fördern möchte. Zum anderen ist Musik ein entscheidender, werthaltiger Faktor für das Gelingen einer Veranstaltung und trägt somit zu einer lebendigen Vereinskultur bei. Dass das Ganze zudem ganz leicht digital möglich ist, zeigt, wie einfach die GEMA geworden ist und leistet unseren gemeinsamen Digitalisierungsbemühungen Vorschub.“

Der Minister ging auch auf die Grenzen der neuen Regelung ein: „Der GEMA-Pakt für Hessen hat finanzielle Grenzen. Wir werden damit nicht jede denkbare Ehrenamtsveranstaltung erreichen können, aber doch den allergrößten Teil. So muss man ausdrücklich nicht gemeinnützig sein und auch nicht zwingend ein eingetragener Verein. Unser Ziel war von Beginn an klar: Wir wollen mit dem GEMA-Pakt möglichst viele ehrenamtliche Vereine und Veranstaltungen erreichen und damit das Ehrenamt und die Vereinskultur in unserem Land deutlich stärken.“

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